WENN EIN ELFJÄHRIGER
MIT EINER SIEBENJÄHRIGEN SCHLÄFT, MACHT ER SICH JA AUCH STRAFBAR.
MARIA FEKTER, ÖVP (46)
ICH WILL NICHT, DASS EINE
12JÄHRIGE ANAL- UND ORALVERKEHR HAT. WENN SIE 13 WIRD, KANN ICH MIR
DAS ABER DURCHAUS VORSTELLEN.
MARIA FEKTER, ÖVP (47)
Anmerkung Fekter-Zitate:
Die Aussage fiel im Zusammenhang eines Reformvorschlages zum Sexualstrafrecht;
dieser sah vor, freiwillige sexuelle Handlungen Jugendlicher ab 12 Jahren
mit bis zu 3 Jahre älteren Partnern zu erlauben; die SPÖ befürwortete
dies, die ÖVP war dagegen und wollte am sexuellen Schutzalter von
14 Jahren festhalten. Frau Fekter hat in der ersten der beiden Aussagen
auf die Argumentation der Gegenseite reagiert, die meinte: es könne
nicht sein, daß ein 16jähriger sich strafbar mache, wenn er
mit seiner 13jährigen Freundin schläft. Die zweite dürfte
widerspiegeln, daß sie einen Kompromiß zwischen den beiden
Positionen gesucht hat. Hinweise auf den politischen zusammenhang müssen
aus rechtlichen Gründen auch auf den T-Shirts mit den Fekter-Zitaten
abgedruckt sein.